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Häuslich Gewalt

Häusliche Gewalt - Mehr als nur “Familienstreitigkeiten”

In diesem Newsletter möchten wir uns mit dem Thema Häusliche Gewalt auseinandersetzen.
Was ist eigentlich Häusliche Gewalt? Wie äußert sie sich? Was sind die Gefahren und ganz wichtig, was kann man dagegen tun?


Wie kann der Begriff Häusliche Gewalt definiert werden?

    Die Frage ist eindeutig zu beantworten. Nicht allein körperliche und sexuelle Misshandlungen auch Beschimpfungen, Demütigungen und Bedrohungen sowie Isolierung und ökonomische Gewalt gehören ebenso zu den Delikten. Ausgeübt an Menschen, mit denen der Täter zusammen lebt (oder gelebt hat), mit dem Ziel, Macht und Kontrolle über sie auszuüben.


Ist die Gewaltbereitschaft in den Familien gestiegen?

    Es gibt viele Forschungsarbeiten zu diesem Thema. Eindeutig ist, dass die meisten körperlichen und seelischen Verletzungen durch die eigenen Familienangehörigen gegenüber Außenstehenden verheimlicht oder bagatellisiert werden.
    Die Dunkelziffer von gewalttätigen Übergriffen innerhalb Familien ist sehr hoch.
    Grundsätzlich ist anzumerken, dass es Gewalt in Familien schon immer gegeben hat. –
    Aber: die Sensibilität gegenüber Gewalttaten und das Bewusstsein ihrer Schädigung sind gestiegen.
    Es wir davon ausgegangen, dass ca. 25 Prozent aller in Deutschland lebenden Frauen Formen von körperlicher Gewalt erlebt haben oder überlebt haben?!


Ist die soziale Stellung der Gewalttäter von Belang?

    Zu bemerken ist, dass Einkommen, Bildung oder Alter völlig belanglos sind. Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache für Verletzungen bei Frauen, häufiger als Verkehrsunfälle, Überfälle und Vergewaltigungen zusammen genommen


Warum kommt es so selten zur Anzeige?

    Man darf hier nicht vergessen, dass alle Übergriffe der Häuslichen Gewalt dort geschehen, wo sich die Betroffenen geschützt, sicher und geborgen fühlen: zu Hause!
    Das Erleben von Einschüchterungen, Demütigungen, seelischer Grausamkeit und brutaler körperlicher und sexualisierter Gewalt innerhalb „des Schutzes“ der eigenen Privatsphäre erschwert es der Frau, sich Hilfe zu holen.
    Zudem ist der Angreifer eine Bezugsperson, der man vertraut. Der Partner den man liebt oder geliebt hat. Nicht zuletzt der Vater der gemeinsamen Kinder.
    Die so genannte „Privatsphäre“ schützt den Täter: Nachbarn, Bekannte oder auch die Polizei haben Hemmungen, klar Position zu beziehen und den Täter zu verurteilen. Gewalttätige Partner versuchen zudem, die Frau zu isolieren und untersagen ihr Kontakte zu Freunden und Verwandten.
    Sowohl die Reue des Täters nach einem Übergriff als auch die Angst vor neuen gewalttätigen Übergriffen lässt viele Frauen schweigen. Selbst nach schweren Misshandlung erstatten sie keine Anzeige.
    Besonders gefährdet sind Frauen aber auch nach einer Trennung: Viele Gewalttaten geschehen deshalb, weil Männer Angst haben, dass sie verlassen werden. Nicht nur die Frauen sind gefährdet: 70 Prozent der Misshandler schlagen auch die Kinder und missbrauchen sie sexuell.


Was tun, wenn mein Partner gewalttätig wird?

  • Niemand hat das Recht, Ihnen körperliche Gewalt anzutun und Sie ohne Respekt zu behandeln.
  • Nach Gewaltakten: Nehmen Sie keine Entschuldigungen an und hoffen Sie nicht auf Besserung! Machen Sie sich bewusst: ein gewalttätiger Partner kann für Sie lebensgefährlich werden.
  • Die Verantwortung liegt beim Partner! Sie haben keine Schuld. Es gibt nichts, was körperliche Gewalt gegen Sie rechtfertigt!
  • Haben Sie den Mut, mit Vertrauenspersonen zu sprechen. Holen Sie sich Trost und Hilfe, reden Sie über das Erlebte.
  • Falls Sie mit dem neuen Partner noch nicht zusammenleben, beenden Sie die Beziehung sofort. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr mit ihm alleine sind. Seien Sie extrem vorsichtig, denn durch die Trennung ist die Gefahr groß, dass er Ihnen nachspioniert und dass er Sie angreifen wird.
  • Wenn Sie mit einem gewalttätigen Menschen zusammenleben, bereiten Sie Ihre Flucht vor: Packen Sie eine Notfalltasche (mit allen wichtigen Papieren wie Ausweisen, Arbeitsvertrag, Kontounterlagen, Krankenversicherungskarte etc.). Treffen Sie Absprachen mit Ihrer Nachbarin oder Freundin für den Notfall. Besorgen Sie sich die Adresse des Frauenhauses in ihrer Nähe. Eröffnen Sie ein eigenes Konto und sperren Sie Ihr Konto für den Misshandler, falls er auf Ihr Konto Zugriff hat.
  • In akuter Bedrohung: Schließen Sie sich in ein Zimmer mit Telefon ein und rufen Sie die Polizei oder verlassen Sie die Wohnung und flüchten Sie zu informierten Nachbarn, in ein Geschäft oder eine Gaststätte. Benachrichtigen Sie von dort aus die Polizei.
  • Wenn Sie die Polizei rufen, bestehen Sie darauf, getrennt von Ihrem gewalttätigen Partner mit den Beamten zu sprechen. Achten Sie darauf, dass die Polizei Beweise sichert und Fotos macht. Berichten Sie, was gerade geschehen ist, und erzählen Sie auch von früheren Misshandlungen. Die Polizei kann Ihnen helfen, sicher aus der Wohnung zu kommen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder im Frauenhaus unterzukommen.
  • Beantragen Sie unbedingt bei der zuständigen polizeilichen Meldestelle eine Auskunftssperre, damit der Misshandler Sie nicht findet.
  • Beraten Sie sich mit kompetenten Personen über Ihr weiteres Vorgehen - erstatten Sie beispielsweise eine Strafanzeige.
  • Seit über 25 Jahren existieren Frauenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland. Sie gelten als unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und deren Kindern vor Männergewalt. Für viele Frauen ist die Flucht ins Frauenhaus die einzige Möglichkeit, einer Beziehung zu entkommen, die für sie und ihre Kinder zu gefährlich ist. – Haben Sie den Mut, für sich und Ihre Kinder etwas zu verändern!


Wie wird Häusliche Gewalt strafrechtlich verfolgt?

    Fast alle Formen Häuslicher Gewalt stellen strafrechtlich sanktionierte Handlungen dar und betreffen eine Reihe von Straftatbeständen (StGB):
    Von der Beleidigung, Bedrohung und Nötigung, der Freiheitsberaubung und Körperverletzung über verschiedene Sexualdelikte bis hin zur versuchten und vollendeten Tötung.

     

    Allerdings sind einige der in Frage kommenden Strafrechtsnormen Antrags- bzw. Privatklagedelikte, die aber häufig aufgrund des öffentlichen Interesses von Amts wegen verfolgt werden, so etwa die Beleidigung und die (vorsätzliche leichte) Körperverletzung.

    Mit dem am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen "Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" werden die zivilrechtlichen Rechtschutzmöglichkeiten der Opfer Häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und die Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Diese Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor Häuslicher Gewalt hat auch Konsequenzen für den Einsatz und die Ermittlungen der Polizei.

    Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Eskalation der Gewalt in der Familie oder Beziehung zu unterbrechen. Es ist auch vorgesehen, dass gegenüber dem gewalttätigen Partner ggf. Näherungsverbote und die Untersagung von Telekommunikation (Anrufe, Fax, E-Mail, SMS) sowie anderer Formen der Belästigung ausgesprochen werden können. Darüber hinaus kann das Gericht die Verpflichtung des Täters anordnen, der gefährdeten Person die gemeinsam genutzte Wohnung zumindest befristet (grundsätzlich für höchstens 6 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung um höchstens 6 weitere Monate) zu überlassen – ganz unabhängig von der Frage, wer Allein- oder Miteigentümer bzw. Mieter der Wohnung ist.
     

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen zu diesem Thema? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail!

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