Selbstschutz-fibel

Startseite

Frauen

Kinder

Aktuelles

Hilfe

Kontakt

Kinder

Kindesmissbrauch

Vorsorge und Schutz, Hilfe im Ernstfall

Jede Handlung an Kindern die mit der Absicht ausgeführt wird, sich oder andere sexuell zu stimulieren ist Kindesmissbrauch. Personen, die Kinder missbrauchen, sind fast immer Serientäter. Sie nutzen jede Gelegenheit sich in das Vertrauen der Kinder zu schleichen. Ebenfalls muß man die Kinder darauf vorbereiten, dass ihnen auch Gefahr von kindlichen und jugendlichen Tätern aus der schulischen und privaten Umgebung drohen kann.

Einige Vorsorgepunkte, die Sie ihren Kindern unbedingt ans Herz legen sollten:

  • Keine Geschenke von Fremden annehmen, egal wo und von wem.
  • Fremde Personen versuchen oft, sich in das Vertrauen der Kinder zu schleichen. Die Eltern, Lehrer oder die Erzieher im Kindergarten können Rat geben. Mit ihnen sind alle Probleme zu besprechen.
  • Nie mit fremden Personen gehen, die um Hilfe bitten.
  • Nie ins Auto zu Fremden steigen.
  • Auch mit Freunden Hilfsaktionen unterlassen.
  • Unbelebte Gegenden meiden.

Sexueller Missbrauch an Kindern ist erkennbar an:

Verletzungen (Entzündungen, Rötungen im Genital-, Anal- und Brustbereich, Blutergüssen, Bisswunden, Geschlechtskrankheiten etc.).

Verhaltensänderungen (Alpträume, Schlafstörungen, aggressivem Verhalten, Konzentrationsschwächen und schulischem Leistungsabfall, Daumenlutschen, plötzlich auftretendem Stottern, Suizidversuchen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit etc..

Was tun bei Kindesmissbrauch?

Die Jugendämter haben vom Gesetzgeber zum Schutze der Kinder eine sehr starke Position zugewiesen bekommen. Die Spezialisten des Jugendamtes sind nur dem Wohl der Kinder verpflichtet und unterliegen dem Sozialgeheimnis. Sie sind lediglich gerichtlichen Entscheidungen unterworfen. Eine Strafanzeige wird vom Jugendamt erstattet. Die Eltern sollten in Rücksprache mit dem Jugendamt gleichzeitig einen Anwalt einschalten. Auch vom “Weißen Ring” bekommt man eine kostenlose Erstberatung, einen sogenannten “Beratungsscheck” zur Verfügung gestellt. Die Polizei muss unverzüglich handeln. Sie wird einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter beantragen.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen zu diesem Thema? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail!

< Redaktion@Selbstschutz-fibel.de >

< Seitenanfang >

Alarm und Sicherheitstechnik

Gefahren für Kinder

Eine Aufforderung zur Vorbeugung Allgemeine Gefahren

 

Kindesmissbrauch

Vorsorge und Schutz, Hilfe im Ernstfall Vorsorgepunkte Sexueller Missbrauch ist erkennbar
Was tun bei Kindesmissbrauch?

 

Kindesmisshandlung

Physische und psychische Gewalt gegen Kinder