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Kindesmisshandlung
Physische und psychische Gewalt gegen Kinder
Kinder sind Erwachsenen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und haben nicht die geringste Chance sich zu wehren. Deshalb ist es für Erwachsene wichtig immer wieder darauf zu achten, ob im privaten oder beruflichen Umfeld an Kindern unerklärbare Verletzungen auftreten, die eindeutig auf kriminelle Handlungen hinweisen.
Dazu gehören u.a.: Schreckhaftigkeit und Verstocktheit, Verletzungen am Körper, Blutergüsse, Striemen, die durch Schläge verursacht wurden.
Auch die Körpersprache der Kinder zeigt vieles an.
Informieren Sie den Fachdienst des Jugendamtes, die die Familie besuchen und konkreten Beobachtungen nachgehen werden. Auch ohne Nennung ihres Namens wird man Hinweisen nachgehen.
Mitschuld ist der, der um Unrecht weiß und nichts unternimmt. Schauen Sie nicht weg! Es geht Sie etwas an, wenn ein Kind in ihrer Nachbarschaft seiner ihm zustehenden Entwicklung beraubt wird! Mag sein, dass dessen Eltern es schwer haben, aber opfern Sie nicht ein Kind ihrer eigenen Bequemlichkeit! Stellen Sie sich ihrer Verantwortung.
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen zu diesem Thema? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail!
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